Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach ABGB ist jeder Baumeigentümer dazu verpflichtet, das Risiko von Schäden für Dritte, die von seinen Bäumen ausgehen, zu minimieren.
Um Schadereignisse zu vermeiden und potentielle Risiken rechtzeitig zu erkennen, führen wir im Auftrag privater und gewerblicher Baumeigentümer sowie von Hausverwaltungen regelmäßige Sichtkontrollen durch.
Außerdem gelingt es durch regelmäßige Kontrollgänge, Kronenfehlentwicklungen bereits früh zu erkennen und – bei sachgemäßer Baumpflege – zu beheben, bevor umfangreichere Maßnahmen notwendig sind.